6. Ergebnis Die speziellen völkervertraglichen und europarechtlichen Abwehr- und Schutzpflichten, die der Schweiz namentlich im Bereich der Kriegsverhinderung und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Verfolgung und Verhütung völkerrechtlicher Verbrechen, der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie in der europäischen Polizei- und Justizzusammenarbeit obliegen, erfordern auf Seiten der Armee und der weiteren schweizerischen Sicherheitsorgane auf Bundes- und Kantonsebene qualifizierte Kompetenzen, die diesen stetig wachsenden Herausforderungen angemessen sind.