Auf jeden Fall würde die Schweiz 338 hier an ihre durch die Verpflichtung zur Neutralität gesetzten Grenzen stossen. Gleichwohl obliegen der Schweiz grundsätzliche Solidaritätspflichten aufgrund ihrer langjährigen Partnerschaft mit der EU 339 und den EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie vor dem Hintergrund des völkerrechtlichen resp. europarechtlichen Menschenrechtsschutzes.