weise erwartet, dass auch das Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz im Rahmen der europäischen Solidari- 336 tät gewisse besondere "Verteidigungs"leistungen erbringt. In solchen Situationen findet schon EUintern eine deutliche Gewichtsverlagerung von der Innen- und Justizpolitik hin zur Gemeinsamen Aus- sen- und Sicherheitspolitik (Art. 23 ff. EUV) mit einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Art.