Eine Sonderstellung nimmt die Zusammenarbeit der Schweiz mit europäischen Staaten im Rahmen 328 von Schengen, Dublin und Europol ein. Das Spezielle dieser Zusammenarbeit rührt zum einen aus der asymmetrischen Konstellation der Kooperationspartner – die EU und ihre Mitgliedstaaten einer- 329 seits, die Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat andererseits – und zum anderen aus dem im europä- 330 ischen (Rechts-)Kontext besonders verwurzelten Solidaritätsgedanken her.