klar ist, dass sich die Pflicht nicht auf die Verhütung von Völkermord im nationalen Rahmen beschränkt und dass somit die Schweiz in die internationalen Bemühungen zur Verhütung von Völkermord eingebunden ist. Die erforderlichen Massnahmen können sehr weit reichend sein und entsprechende Kapazitäten (z.B. nachrichtendienstliche, aber auch militärische) erfordern.