Damit sind verschiedene Präventions- und Reaktions- 310 pflichten verbunden, die sogar bis ins Ausland reichen können. Jedenfalls ist bei der Verfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen, deren mutmasslichen Urhebern erhöhte Gewaltbereitschaft und gegebenenfalls auch der Zugriff auf (nicht nur) logistische Unterstützung unterstellt werden darf, mit ganz anderen Situationen und Herausforderungen zu rechnen als bei der Verfolgung "normaler" Kriminalität.