Im Rahmen der zu treffenden Massnahmen bzw. ganz allgemein der Überlegungen zu (militärischen und weiteren) Kapazitäten in diesem Bereich ist es darüber hinaus eine zentrale Frage, welche Mittel, namentlich welche Waffen, in welchen Situationen überhaupt zulässig sind. Das humanitäre Völker- 301 recht wartet in diesem Zusammenhang mit detaillierten völkervertraglichen Regelungen auf , welche die Schweiz zu beachten hat – auch dann, wenn sie zu robusten Sicherheitsmassnahmen gezwungen ist, um die Verbreitung gefährlicher Waffen und daraus möglicherweise entstehende kriegerische