" Die Abwehrpflichten bezüglich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen resultieren im Übrigen nicht nur aus den genannten Übereinkommen, sondern ergeben sich auch aus Aktivitäten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Dieser hat namentlich in einer verbindlichen Resolution aus dem Jahr 2004 die Proliferation von atomaren, biologischen und chemischen Waffen als Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit eingestuft und u.a. entschieden, "1. (…) that all States shall refrain from providing any form of support to non-State actors that attempt to develop, acquire, manufacture, possess, transport, transfer or use nuclear, chemical or bi-