Ausrüstungen und Einsatzmittel in seinem Hoheitsgebiet, unter seiner Hoheitsgewalt oder an ir- 299 gendeinem Ort unter seiner Kontrolle zu verbieten und zu verhindern." Die Abwehrpflichten bezüglich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen resultieren im Übrigen nicht nur aus den genannten Übereinkommen, sondern ergeben sich auch aus Aktivitäten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.