Vielmehr haben die Staaten aktiv Massnahmen zu ergreifen, um die vertraglichen Ziele, namentlich die Eindämmung bzw. Ächtung der Massenvernichtungswaffen, effektiv zu erreichen und vor allem auch missbräuchliche Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Verbreitung und womöglich Nutzung durch Dritte zu unterbinden. In diesem Sinne verpflichtet z.B. der Atomwaffensperrvertrag in seinem Art.