einen Staatsnotstand heraufzubeschwören). Hinzu kommt als eigenständiges Gebiet viertens die spe- 283 zielle europäische Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen, Dublin und Europol. Das Ziel der folgenden Ausführungen ist im Sinne einer "tour d'horizon", einige Beispiele aus den genannten vier Bereichen zu zeigen, aus denen sich solche Abwehr- und Schutzpflichten ergeben. Die Darstellung erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit;