III. Spezielle völkervertragliche und europarechtliche Ab- wehr- und Schutzpflichten 1. Vorbemerkung Über die bereits diskutierten völkerrechtlich begründeten Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz hinaus bestehen verschiedene weitere spezielle Abwehr- und Schutzpflichten, die in der Einbindung der Schweiz in das engmaschige Netz völkervertraglicher (bilateraler und multilateraler) 282 sowie europarechtlicher Sicherheitskooperationen begründet liegen.