Immerhin werden wegen ihrer besonderen Ausbildung und Erfahrung zurzeit nur noch Angehörige der Militärischen Sicherheitspolizei (MilSich) für diese Bewachungs- und Schutzdienste eingesetzt. Insgesamt zeigt eine Durchsicht der bundesrechtlichen Bestimmungen über den Schutz ausländischer und internationaler Missionen und Organisationen erhebliche rechtsstaatliche Probleme: So fehlen für den Bundessicherheitsdienst und dessen Kompetenzen klare Grundlagen in einem Bundesgesetz. Für Planung und Einsatz der (begrenzten) personellen Mittel des Bundes sind offensichtlich VBS, EJPD und EDA je partiell zuständig.