Ein länger dauernder Einsatz von Truppen für Bewachungsund Kontrollaufgaben vor Gebäuden bei normaler Sicherheitslage, anstelle der zuständigen kantona- 278 len Polizei, ist unter den geltenden Verfassungs- und Völkerrechtsvorgaben nicht zulässig. Immerhin werden wegen ihrer besonderen Ausbildung und Erfahrung zurzeit nur noch Angehörige der Militärischen Sicherheitspolizei (MilSich) für diese Bewachungs- und Schutzdienste eingesetzt.