Die Schweiz wird auch in Zukunft völkerrechtlich verpflichtet sein, ganz erhebliche Sicherheitsmittel zum Schutz völkerrechtlich geschützter Personen und Gebäu- 264 de bereitzustellen. Diese Pflichten bestehen unabhängig von der politischen, insbesondere finanziellen Opportunität solcher Massnahmen. Sie zu erfüllen gebietet sich auch im Interesse der aussen- 265 politischen Handlungsfähigkeit der Schweiz (wie auch das Bundesgericht im Jahr 1999 festhielt ), und sie zu erfüllen lohnt sich, wenn die Schweiz die internationale Bedeutung von Genf weiterhin stärken will.