4. Umsetzung der völkerrechtlichen Schutzpflichten in der Schweiz Alle diese Überlegungen sind alles andere als theoretisch: Die Bedrohung von völkerrechtlich ge- 262 schützten Personen und Räumlichkeiten stellt ein fortdauerndes Problem dar , und es hat sich durch die Aktivitäten des internationalen Terrorismus noch verschärft. Deutlich wahrnehmbar ist in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Schutzbedürfnis seitens einer Reihe von ständigen Vertretungen ausländischer Staaten bei den internationalen Organisationen in Genf, das diese gegenüber der Schweiz 263 auch artikulieren.