Im Unterschied zu einem Staat, der lediglich bilaterale ausländische Vertretungen auf seinem Staatsgebiet zu betreuen hat und selten hochrangige internationale Vertreter empfängt, muss die Schweiz aufgrund der Vielzahl der zu schützenden Räumlichkeiten und Personen sowie diverser Grossanlässe in Art und Umfang ganz andere Mittel der Gefahrenabwehr zur Verfügung haben. Es ist mehr als zweifelhaft, ob dazu in jedem 256 Fall ordnungspolizeiliche Massnahmen und Mittel ausreichen oder ob nicht weiter gehende Sicherheitsstrukturen und speziell ausgebildete Einsatzkräfte der Polizei und/oder polizeilich geschulter