Es muss kaum betont werden, dass der Schweiz gerade auch bezüglich des Schutzes in besonderen und ausserordentlichen Situationen eine besondere Verantwortung zukommt: Im Unterschied zu einem Staat, der lediglich bilaterale ausländische Vertretungen auf seinem Staatsgebiet zu betreuen hat und selten hochrangige internationale Vertreter empfängt, muss die Schweiz aufgrund der Vielzahl der zu schützenden Räumlichkeiten und Personen sowie diverser Grossanlässe in Art und Umfang ganz andere Mittel der Gefahrenabwehr zur Verfügung haben.