Zwar sind die Räumlichkeiten unverletzlich, aber im Falle der Schweiz arbeiten viele Entsendestaaten oder internationale Organisationen in Sicherheitsfragen von sich aus zunehmend mit den hiesigen Behörden zusammen und richten Schutzanfragen an die Schweiz, die auch das Gelände der Missionen oder Organisationen (etwa im Fall der genannten baulichen Massnahmen), also mithin die "Räumlichkeiten", betreffen. Zum anderen muss der Empfangs- oder Gaststaat in der Lage sein, auf eine sich möglicherweise rasch verschärfende Bedrohungslage ebenso rasch zu reagieren und das Schutzniveau massiv zu erhöhen.