Dieser weite Schutzumfang ergibt sich daraus, dass die Massnahmen proportional zu den Risiken und Bedrohungen sein 249 müssen. Das bedeutet zum einen, dass schon in "normalen" Zeiten besonders gefährdeten Räumlichkeiten (etwa den einem erhöhten Risiko ausgesetzten Vertretungen gewisser Staaten) und Perso- 250 nen (z.B. Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und Aussenministern) ein intensiver Schutz ge- 251 bührt, der im Falle der Personen etwa bewaffnete Leibwachen und im Falle der Räumlichkeiten