Geeignet sind 244 die Massnahmen dann, wenn sie der Gefahr frühzeitig und wirksam begegnen. Es reicht nicht aus, irgendwelche Massnahmen zu treffen, die sich zur Gefahrenabwehr eignen. Es sind vielmehr alle geeigneten Massnahmen zu treffen. Dazu gehört auch, dass Polizeiorgane und bei besonders schweren Gewaltangriffen Armeetruppen über die nötigen Kompetenzen zur Intervention verfügen. Es muss also ein Massnahmenpaket entwickelt und realisiert werden, das der Bedrohung auf bestmögliche Art und Weise begegnet. Ähnliches gilt im Hinblick auf den Schutz der völkerrechtlich geschützten Personen. Der Standard, der