Diese Verpflichtung ist sehr weit reichend, weil alle geeigneten Massnahmen zu treffen sind, um die 241 242 erwähnten Bedrohungsszenarien abzuwehren (Eindringen , Beschädigung , Störung des Friedens 243 der Mission oder Beeinträchtigung der Würde der Mission und ihrer Repräsentanten ). Geeignet sind 244 die Massnahmen dann, wenn sie der Gefahr frühzeitig und wirksam begegnen.