f) Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich bis zu diesem Punkt festhalten, dass die Schweiz gegenüber allen hier betrachteten Kategorien von Personen (diplomatisches und konsularisches Personal im bilateralen Verkehr, Personal ausländischer Vertretungen bei den internationalen Organisationen, Personal der internationalen Organisationen, hochrangige ausländische Gäste und Delegierte) Schutzpflichten besitzt. Dies gilt auch für die von diesen Personen (dienstlich) genutzten Räumlichkeiten sowie zumindest teilweise für deren unverletzliche Privatwohnungen und schliesslich ebenfalls teilweise für Ver- waltungs- und technisches Personal und Familienmitglieder.