e) Diplomatenschutzkonvention Ein weiterer Mosaikstein in dem komplexen Gesamtbild der Schutzverpflichtungen ist das Übereinkommen vom 14. Dezember 1973 über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten ge- 232 gen völkerrechtlich geschützte Personen, einschliesslich Diplomaten. Es bezieht sich auf alle vorgenannten Personengruppen, da es in seinem Art. 1 eine weite Definition der "völkerrechtlich geschützten Personen" vornimmt.