220 33 U.N.T.S. 261. 221 Als diese Übereinkommen geschlossen wurden, war die Schweiz nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Auch nach dem schweizerischen UNO-Beitritt im Jahr 2002 wurde eine Ratifikation dieser Übereinkommen nicht für sinnvoll erachtet, weil die von der Schweiz gewährten Vorrechte und Immunitäten zum Teil über das in den UN-Übereinkommen festgeschriebene Niveau hinausgehen und kein Rückschritt bzw. ein Konflikt hinsichtlich der Rechtssicherheit riskiert werden sollte (Information der Ständigen Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen, Genf). Die Schweiz ist aber an den (sehr allgemeinen) Art.