Abwehrrechte und die wirtschaftliche Dimension von Vorrechten und Immunitäten zum Gegenstand hat. Völkergewohnheitsrechtlich ist indes unbestritten, dass die Schweiz einer dem normativen Gehalt der einschlägigen Bestimmungen des WÜD entsprechenden Schutzpflicht auch in Bezug auf die hier- 228 zulande ansässigen internationalen Organisationen (Personal und Räumlichkeiten) unterliegt.