Wie schon in Bezug auf die ständigen Vertretungen ausländischer Staaten verbleiben die 224 Sitzabkommen mit Blick auf den Schutz der internationalen Organisationen selbst wiederum im 225 226 Ungefähren. Auf interner schweizerischer Ebene liefert das Gaststaatgesetz (GSG) ebenfalls 227 keine Konkretisierung, da dieses kaum Sicherheits- und Schutzaspekte , sondern ganz überwiegend