204 Dies gilt mutatis mutandis auch in Bezug auf die internationalen Organisationen. Vgl. Bericht 2008 des Bundesrates über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vom 21. Mai 2008, BBl 2008 6067, 6091. 205 SR 0.191.02. 206 Damit sind die Residenz des Leiters der konsularischen Vertretung und private Wohnungen der nachgeordneten Konsularbeamten nicht erfasst. Vgl. WAGNER/RAASCH/PRÖPSTL, S. 206. Unterschiede zwischen WÜD und WÜK in Bezug auf die Unverletzlichkeit betreffen darüber hinaus vor allem die hier nicht zentralen Unterlassungspflichten des Gaststaates.