In den 1970er Jahren ist der Versuch unternommen worden, verschiedene völkergewohnheitsrechtliche Regeln sowie Bestimmungen, die sich aus den Sitzabkommen der Gaststaaten mit den jeweiligen internationalen Organisationen ergeben, in einem multilateralen Übereinkommen zusammenzufassen. Tatsächlich wurde am 14. März 1975 das Wiener Übereinkommen über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen universellen Cha-