sondern hat auch eine diplomatische Dimension. Die Familienmitglieder des Diplomaten, die Mitglieder des Verwaltungspersonals und des technischen Personals der Mission sowie die zu deren Haushalt gehörenden Familienmitglieder haben gleichfalls Anspruch auf eine solche Behandlung (Art. 37 201 Abs. 1 u. 2 WÜD). Die Räumlichkeiten der Mission sind laut Art. 22 Abs. 1 WÜD ebenfalls unverletzlich, wobei in Abs. 2 202 die Schutzpflichten näher spezifiziert werden. Zu den Räumlichkeiten der Mission zählt auch die Residenz des Botschafters (Art. 1 Bst.