with their functioning and from impairment of their dignity". Für welche Personen und welche Räumlichkeiten bestehen nun also solche Schutzpflichten – und auf welcher Grundlage? Die Antwort darauf muss differenziert erfolgen, weil die völkervertraglichen Regelungen für die oben genannten Personen und Einrichtungen verstreut sind und weil zudem auch auf 198 völkergewohnheitsrechtliche Regelungen zurückzugreifen ist.