2. Schutzberechtigte Personen und Gebäude Traditionell im Mittelpunkt des Rechts der diplomatischen Beziehungen stehen die Vorrechte und Immunitäten, welche den Diplomaten des Entsendestaates im Empfangsstaat gewährt werden. Das fundamentale Konzept ist dabei dasjenige der Unverletzlichkeit, das dem Empfangsstaat eine Pflicht auferlegt, "to abstain from exercising rights, in particular law enforcement rights, in respect of inviolab- 196 le premises, persons, or property".