Dabei findet eine Konzentration auf zwei Bereiche statt: Zum einen geht es um die massgeblichen Personengruppen, namentlich das diplomatische und konsularische Personal im bilateralen Verkehr, das Personal ausländischer Vertretungen bei den internationalen Organisationen, das Personal der internationalen Organisationen selbst sowie hochrangige ausländische Gäste und Delegierte. Zum anderen werden die zu schützenden Gebäude bzw. Räumlichkei- 194 195 ten betrachtet. In einem zweiten Schritt wird geprüft, wie weit die Schutzansprüche reichen und was daraus für die von der Schweiz zu treffenden Massnahmen folgt.