Dabei ist für bestimmte Abwehraufgaben eine grenzüberschreitende Kooperation z.B. für die 190 Frühwarnung undabdingbar. Leider hat man es, Irrtum vorbehalten, bis jetzt noch nicht unternom- 191 men, die einzelnen Verpflichtungen des völkerrechtlichen Neutralitätsgebots systematisch daraufhin zu untersuchen, welche spezifischen militärischen Kompetenzen entwickelt und unterhalten werden sollten. Dass dies interdisziplinär angegangen werden sollte, ist ein Teilergebnis dieses Gutachtens.