Das Neutralitätsrecht lässt ihm einen praktischen Gestaltungsraum; doch die menschen- und völkerrechtlichen Schutzpflichten verlangen unter Umständen mehr. Ähnlich wie heute im Kampf gegen Schwerstkriminalität (Terrorismus oder schwere organisierte Kriminalität) die internationale Kooperation selbstverständlich gesucht wird, so braucht es auch zur Abwehr besonderer Aggressionen – aus strategischen, technischen und finanziellen Gründen – ein Zusammenführen gewisser Verteidigungsinstrumente bzw. -kompetenzen in Europa und darüber hinaus.