Das versteht sich schon aufgrund des steten, enormen Wandels der internationalen Sicherheitslage. Das Völkerrecht legt die Grundsätze fest; die Verantwortung für deren Einhaltung und Umsetzung liegt jedoch bei den verpflichteten Staaten. Sie nehmen diese wahr, indem sie – abhängig von der jeweiligen Bedrohungslage – personelle, materielle und finanzielle Ressourcen sowie ihre Möglichkeiten zur Beschaffung von Nachrich- 186 ten, technischem Know-how, Rüstungsgütern und Logistikmaterial bereithalten und einsetzen.