5. Folgen für die Verteidigungskompetenz der Armee heute Die Inanspruchnahme der dauernden Neutralität ist somit auch heute für die Schweiz mit einer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer gewissen, auch militärischen Verteidigungskompetenz, insbesondere einer Rüstungskompetenz verbunden. Die Gutachter LUZIUS W ILDHABER und KURT EICHENBERGER hielten allerdings fest, dass sich aus dieser neutralitätsrechtlichen Rüstungs- 185 pflicht keine "präzisen materiellen Massstäbe" ableiten lassen. Das versteht sich schon aufgrund des steten, enormen Wandels der internationalen Sicherheitslage.