Zudem hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die dauernd neutralen Staaten unverändert der Völkergemeinschaft gewisse wertvolle, friedensfördernde Dienste (wie Schutzmachtstellung, Ver- 182 mittlungen oder Förderung des humanitären Völkerrechts) leisten können. Schliesslich war es für die Politik und die Öffentlichkeit der Schweiz beruhigend, dass der UNO-Beitritt von 2002 die Neutrali- 183 tät als ein Mittel schweizerischer Aussen- und Sicherheitspolitik nicht tangierte. Doch das Fazit ist eindeutig: