Namentlich hat sich gezeigt, dass sich der UN-Sicherheitsrat zwar ständig und in unersetzlicher Weise um die Konfliktbegrenzungen bemüht, aber eben manche Konflikte nicht oder nicht überzeugend verhindern und beenden kann. Deshalb sind die Schweiz und andere dauernd neutrale Staaten immer wieder herausgefordert, bei der Umsetzung der friedenssichernden Anordnungen der UN oder bei deren Fehlen und Ungenügen praktische Entscheidungen der Aussen- und Sicherheitspolitik (z.B. betreffend Überflugrechte oder Waffenembargo) an den Vorgaben des Menschenrechtsschutzes und insbesondere des 181