Zudem hindern die Neutralitätsverpflichtungen die Schweiz und andere Staaten unter Umständen nicht, die Pflicht zur Gleichbehandlung der Konfliktparteien aus ver- 179 schiedenen Gründen zu unterlaufen. Dennoch ist es im Laufe der Jugoslawienkriege und längstens danach im 2. Irakkrieg und in den bewaffneten Konflikten in Afghanistan, am Kaukasus, im Nahen Osten und in Afrika zu einer gewissen 180 Neubewertung des Neutralitätsrechts und der Neutralitätspolitik gekommen.