Daraus fliesst nicht nur die Forderung nach einer Allianzfreiheit bzw. nach Verzicht auf eine Beteiligung an einem System kollektiver Verteidigung; sondern es besteht auch die Forderung nach einer militärischen Verteidigungskompetenz, die einen angemessenen Schutz des neutralen Territoriums in der Luft, auf den Gewässern und zu Boden erlaubt. Die gewohnheitsrechtliche Geltung dieser nicht kodifizierten Ver- 167 pflichtung insbesondere für die Schweiz wurde im Gutachten von W ILDHABER/EICHENBERGER ein- 168 gehend dargelegt.