Ergänzt wird das Haager Recht insbesondere durch die vier Genfer Abkommen zum Schutz der 160 161 Kriegsopfer vom 12. August 1949 , durch die beiden Genfer Zusatzprotokolle von 1977 sowie zunehmend durch das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht. Die daraus folgenden Pflichten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ein neutraler Staat muss 1. unparteiisch sein und 2. sein Hoheitsgebiet mit den vorhandenen (militärischen) Mitteln so schützen, dass es den Konfliktparteien nicht für bewaffnete Angriffe oder andere militärische Operationen zur Verfügung steht;