Nicht verbindlich wurden leider die 1923 vorgelegten "Haager Luftkriegsregeln" , die auch 159 besondere Pflichten für neutrale Staaten enthalten, welche als Leitlinien unverändert aktuell sind. Ergänzt wird das Haager Recht insbesondere durch die vier Genfer Abkommen zum Schutz der 160 161 Kriegsopfer vom 12. August 1949 , durch die beiden Genfer Zusatzprotokolle von 1977 sowie zunehmend durch das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht.