Abkommen betreffend die Rechte 157 und Pflichten der neutralen Mächte im Falle eines Seekrieges kodifiziert und von der Schweiz 1910 158 ratifiziert. Nicht verbindlich wurden leider die 1923 vorgelegten "Haager Luftkriegsregeln" , die auch 159 besondere Pflichten für neutrale Staaten enthalten, welche als Leitlinien unverändert aktuell sind.