b) Das völkerrechtliche Neutralitätsrecht als Teil des ius contra bellum Das internationale Konfliktsrecht bezweckt mit den besonderen Verpflichtungen für die an einem bewaffneten Konflikt unbeteiligten dritten Staaten deren Verwicklung in den ausgebrochenen Konflikt zu vermeiden und den Konflikt damit einzugrenzen. Dafür stellt das Völkerrecht grundlegende Pflichten für solche neutralen Staaten auf.