2. Grundlagen a) Die dauernde Neutralität der Schweiz Die dauernde Neutralität der Schweiz wurde staatsrechtlich durch einen Beschluss der Tagsatzung 151 vom Mai 1674 festgelegt. Völkerrechtlich hat sich bekanntlich die Schweizerische Eidgenossenschaft durch die Wiener Erklärung vom 20. März 1815 zum damaligen europäischen Friedensabkommen, auf welche die Erklärung der Signatarstaaten des 2. Pariser Friedens vom 20. November 152 1815 folgte, vertraglich zur Neutralität verpflichtet. Die nachfolgende Völkerrechtspraxis lässt die