C. Besondere völkerrechtliche Anforderungen an die Verteidigungskompetenz der Schweiz I. Pflichten der Schweiz als neutraler Staat 1. Vorbemerkung In einem Rechtsgutachten haben LUZIUS W ILDHABER und KURT EICHENBERGER 1988 die rechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative "für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik" unter staats- und völkerrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt und in diesem Rahmen namentlich die Frage behandelt, wie weit eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Landesverteidigung 150 besteht. Die wesentlichen Anforderungen des Neutralitätsrechts an die Verteidigungskompetenz der Schweiz sind somit bekannt.