Um die Kompetenzen näher zu bestimmen, ist zu berücksichtigen, dass es sowohl präventive als auch reaktive Kapazitäten braucht, damit die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Dabei sind die Kompetenzen nicht nur im Hinblick auf ihre Effektivität zu bestimmen, sondern ebenso auch dergestalt, dass die Gewaltabwehr möglichst ohne unnötige Schädigungen und Tötungen erfolgt.