Grundlage der Verteidigungskompetenz, wie sie sich aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag und den völkerrechtlichen Anforderungen ergibt, ist somit eine differenzierte und eingehende Risikobeurteilung, die nach der BV Bundesrat und Bundesversammlung vornehmen müssen. Dafür sind bereits spezifische Kompetenzen erforderlich, namentlich Fach- und Expertenwissen und Erkenntnisse aus einem intensiven internationalen Austausch. Um die Kompetenzen näher zu bestimmen, ist zu berücksichtigen, dass es sowohl präventive als auch reaktive Kapazitäten braucht, damit die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können.