Aus dem Völker- und (begrenzt) aus dem Europarecht fliessen noch verschiedene spezifische Kompetenzbedürfnisse (vgl. unten Kap. C). So führen die Pflichten eines dauernd neutralen Staates, die allerdings nur Teilantworten in der heutigen internationalen Sicherheitsordnung vermitteln, zu bestimmten präventiven Vorkehren (z.B. in der Abwehr bewaffneter Durchbrüche oder von Luftangriffen). Diese sind zwar schon öfters diskutiert, aber bisher für die Schweiz in ihrer heutigen sicherheitspolitischen Lage kaum konkretisiert und evaluiert worden.